Vernehmlassung zum Gesetz über die Ausübung der Prostitution: Prostitution ist nicht mehr sittenwidrig (07-02-2011)

Bern, 7. Februar 2011

Medienmitteilung

 

Vernehmlassung zum Gesetz über die Ausübung der Prostitution

Prostitution ist nicht mehr sittenwidrig


 

Die Berner FDP ist mit dem Gesetzesentwurf über die Ausübung der Prostitution grösstenteils einverstanden. Die Freisinnigen vermissen jedoch die längst fällige Aufhebung der Sittenwidrigkeit eines entsprechenden Arbeitsvertrages.

 

 

 

Die FDP.Die Liberalen begrüsst im Grundsätzlichen den Inhalt des Gesetzesentwurfes, insbesondere die Tatsache, dass die besondere Meldepflicht für Prostituierte keinen Eingang gefunden hat. Das Ziel, Massnahmen zu treffen, welche gesundheitliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften ausbauen, wurde erreicht. Gesetzliche Minimalanforderungen, welche Bordellbetreiber zu erfüllen haben, sollen das Ausbeuten von Prostituierten verhindern. Gleichzeitig ist es der FDP jedoch wichtig zu betonen, dass zahlreiche Prostituierte ihren Beruf freiwillig ausüben, der Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit ist deshalb hochzuhalten. Das vorliegende Gesetz soll letztendlich auch dazu dienen, die Doppelmoral im Prostitutionsgewerbe aufzuheben. Die FDP vermisst in der Gesetzesvorlage deshalb die längst fällige Aufhebung der Sittenwidrigkeit und die Grundlagen zur Ermöglichung eines entsprechenden Arbeitsvertrages.