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Die vorgeschlagenen Massnahmen sind differenziert, umsetzbar und entlasten die Kantone wie auch die Gemeinden.
Es entspricht der Forderung der FDP, dass mit gezielten Anreizen, die Erwerbsarbeit gegenüber dem Bezug von Sozialhilfe attraktiver gestaltet sein muss. Hiermit können Kosten im Sozialbereich gezielt
bzw. am richtigen Ort gesenkt werden.
Die definierten Massnahmen ermöglichen nun die schrittweise Umsetzung der im Grossen Rat im September 2013 überwiesenen Motion „Kostenoptimierung in der Sozialhilfe".
Die skizzierten und berechtigten Ausnahmen bei Alleinerziehenden mit Kindern unter 12 Monaten und Personen über 60 Jahre, sowie Menschen mit einer Behinderung, unterstützt die FDP.