In einer Motion hatte die freisinnige Grossratsfraktion bereits 2008 verlangt, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Fusionen von leistungsunfähigen Gemeinden nötigenfalls auch gegen ihren Willen an die Hand zu nehmen und nötigenfalls umzusetzen. Mit der moderaten Lockerung der Bestandesgarantie der Gemeinden wird ein Kernproblem einer konsequenten Fusionsförderung gelöst. In diesem Sinne begrüssen die Freisinnigen diesen ersten wichtigen Schritt Richtung effizientere Gemeindestrukturen im Kanton Bern.
Um das Ziel des Kantons, per 2017 nur noch 300 bernische Gemeinden zu haben, zu erreichen, braucht es aber noch viele Schritte. Insbesondere sind die Gemeinden aufgefordert, mögliche Fusionen mit Nachbarsgemeinden zu prüfen. Der Kanton hat die Aufgabe diese einzelnen Prozesse unterstützend zu begleiten.