Regierungsrat kann via Notverordnung Schuldenbremse übersteuern

Die SP des Kantons Bern hat heute in einem offenen Brief die politischen Parteien im Kanton Bern aufgerufen sich gemeinsam für die Aufhebung der kantonalen Schuldenbremse einzusetzen. Die FDP.Die Liberalen stellt fest, dass der Regierungsrat die Schuldenbremse per Notverordnung umgehen kann. Ein Grossratsbeschluss ist dazu nicht notwendig.

Gemäss Art. 91 der Staatsverfassung kann der Regierungsrat ohne gesetzliche Grundlage Notverordnungen erlassen. Er ist dabei nicht an die ordentlichen Ausgabenkompetenzen gebunden und kann daher auch die Schuldenbremse quasi übersteuern. Einen Beschluss des Grossen Rates braucht es dazu nicht, weshalb sich die Parteien auch nicht auf irgendetwas einigen müssen.

Die FDP.Die Liberalen Kanton Bern ist im Übrigen der Auffassung, dass die 320 Millionen Franken, die der Kanton Bern im Jahr 2020 von der SNB erhält, notfalls für Massnahmen zu Gunsten der KMUs, Selbstständigerwerbender, Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen, familiengeführter Kleinunternehmen sowie Einzelfirmen und Gewerbetreibender eingesetzt werden können. Dies in Ergänzung zu den konkretisierten Massnahmen des Bundes, die er offenbar morgen an einer Medienorientierung bekannt geben wird.

Die FDP bittet in diesem Zusammenhang alle Parteien, auf Effekthascherei im Zusammenhang mit der ernsten Lage zu verzichten und die Massnahmen des Bundesrates und des Regierungsrates zu unterstützen.