Aus heutiger Sicht ist die Aushebelung der verfassungsmässigen Schuldenbremse nicht notwendig. Wir befinden uns weder in einer Rezession noch in einer ausserordentlichen Situation. Das Defizit ist primär strukturell bedingt. Die Steuergesetzrevision führt zu keinem Rückgang von Steuereinnahmen. Im Gegenteil, die Steuerverwaltung freut sich nach wie vor über jährliche Zuwachsraten. Die Revision hat das Wachstum lediglich etwas gebremst.
2008 war im Kanton Bern die Schuldenbremse mit einem Ja-Anteil von 77% angenommen worden. Die Berner Stimmberechtigten dürfen zu Recht erwarten, dass die Schuldenbremse nicht bei der erstbesten Gelegenheit ausser Kraft gesetzt wird.
Im Hinblick auf die erforderliche Dreifünftelsmehrheit zur Umgehung der Schuldenbremse wäre der Regierungsrat gut beraten, einen „Plan B“ mit zusätzlichen Sparmöglichkeiten vorzulegen. Nur so ist es möglich, im Grossen Rat eine sachliche Debatte über die Notwendigkeit einer Neuverschuldung zu führen. Ohne zweite Budgetvariante wird die FDP gezwungen sein, den vorliegenden Voranschlag, da nicht verfassungskonform, abzulehnen.