2. Würdigung der Vorlage
Die FDP anerkennt insbesondere folgende positive Aspekte:
- Die Kodifizierung der bisherigen Richtlinien schafft Rechtssicherheit und demokratische Legitimation.
- Die Einführung klarer Eigentümerstrategien und Aufsichtsinstrumente stärkt die Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlicher Beteiligungen.
- Die periodische Überprüfung der Beteiligungen ist geeignet, Risiken für den Kanton zu begrenzen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen.
- Das Dreikreisemodell ermöglicht eine differenzierte Steuerung entsprechend der Bedeutung der Institutionen.
Diese Elemente tragen zu einer professionellen und verantwortungsvollen Führung kantonaler Beteiligungen bei.
3. Kritische Punkte und Anpassungsbedarf
Trotz dieser positiven Ansätze sieht die FDP in mehreren Punkten wesentlichen Verbesserungsbedarf.
a) Vorrang marktwirtschaftlicher Lösungen
Das Gesetz enthält zwar Kriterien zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit staatlicher Beteiligungen. Aus Sicht der FDP reicht dies jedoch nicht aus.
Es sollte ausdrücklich festgehalten werden, dass staatliche Beteiligungen nur dann zulässig sind, wenn eine private Leistungserbringung nachweislich nicht möglich oder nicht zweckmässig ist. Eine solche Priorisierung der marktwirtschaftlichen Lösung entspricht dem Subsidiaritätsprinzip und verhindert eine schleichende Ausweitung staatlicher Tätigkeiten.
b) Sicherstellung der Wettbewerbsneutralität
Staatsnahe Unternehmen können – bewusst oder unbewusst – zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die FDP erwartet deshalb, dass die Wettbewerbsneutralität im Gesetz stärker verankert wird.
Insbesondere sollte klargestellt werden, dass:
- staatliche Unternehmen keine privilegierten Marktbedingungen erhalten dürfen,
- die Eigentümerrolle des Kantons strikt von seiner regulatorischen Rolle getrennt werden muss,
- wirtschaftliche Tätigkeiten regelmässig darauf zu überprüfen sind, ob sie weiterhin staatlich gerechtfertigt sind.
Nur so lässt sich verhindern, dass staatliche Beteiligungen private Investitionen verdrängen.
c) Parlamentarische Steuerung und Transparenz
Die Vorlage stärkt primär die Rolle des Regierungsrates. Aus Sicht der FDP sollte auch die politische Steuerung durch den Grossen Rat angemessen gewährleistet werden.
Die FDP regt an, dass:
- strategische Beteiligungsberichte systematisch politisch diskutiert werden,
- die finanziellen Risiken für den Kanton transparent ausgewiesen werden,
- die volkswirtschaftlichen Auswirkungen staatlicher Beteiligungen regelmässig beurteilt werden.
Dies stärkt die demokratische Kontrolle und erhöht die Legitimation staatlicher Engagements.
d) Vermeidung zusätzlicher Bürokratie
Die FDP unterstützt eine professionelle Governance, warnt jedoch vor einer Ausweitung administrativer Prozesse.
Neue Strategien, Konzepte und Reportingpflichten dürfen nicht zu zusätzlicher Verwaltungslast führen, weder beim Kanton noch bei den betroffenen Institutionen. Entscheidend ist, dass das Gesetz zu effizienteren Strukturen führt und nicht zu mehr Formalismus.
4. Schlussfolgerung
Die FDP.Die Liberalen Kanton Bern unterstützt die Zielsetzung des Gesetzes, eine moderne und transparente Governance für kantonale Beteiligungen zu schaffen.
Damit die Vorlage den liberalen Grundsätzen von Subsidiarität, Wettbewerb und effizientem Staatshandeln entspricht, sind jedoch Anpassungen erforderlich. Insbesondere müssen der Vorrang marktwirtschaftlicher Lösungen, die Sicherstellung der Wettbewerbsneutralität sowie eine starke politische Kontrolle klarer verankert werden.
Die FDP ist überzeugt, dass eine entsprechend überarbeitete Vorlage zu einer schlanken, verantwortungsvollen und wirtschaftsfreundlichen Steuerung staatlicher Beteiligungen beitragen kann.