Vernehmlassungen

Naturschutzgesetz (NSchG). Änderung

Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die Änderung des Naturschutzgesetzes erachten wir als nicht notwendig. Die Vorgaben von Bund, Kanton und Gemeinden sind ausreichend, um die Interessen des Naturschutzes im Kanton Bern zu wahren. Wir bestreiten zwar gewisse Doppelspurigkeit oder Unklarheiten in den bestehenden Regelungen nicht. Jedoch sind sie nicht gewichtig genug, um eine derart umfassende Gesetzesrevision zu rechtfertigen.

Die Gesetzesrevision führt zu mehr Bürokratie, zu längeren Bearbeitungszeiten und längeren Baubewilligungsverfahren, was letztlich das Bauen jeder Art verteuert. Dass der Kanton Bern die Schutzgebiete mit kantonalen Schutzbeschlüssen und mit Verträgen absichert, erachten wir als zweckmässig. Grundeigentümer behalten so ein Mitspracherecht, die Gemeinden behalten einen gewissen Handlungsspielraum.

Kritisch möchten wir anmerken, dass es auch in gesetzgeberischer Hinsicht ein gesundes Miteinander von Menschen und Natur geben muss. Es darf nicht sein, dass immer zahlreicher werdende Vorschriften den Zugang des Menschen zur Natur einschränken oder gar verunmöglichen, sowie bauliche Entwicklungen, z.B. für neuen Wohnraum, Gewerbe- und Industrieland, Strassen- und Bahninfrastruktur oder Energiegewinnungsanlagen, nur noch mit Jahrzehntelangen Verfahren möglich sind.

Immer mehr neue Schutzvorschriften führen zu immer mehr Zielkonflikten, diese dürfen nicht weiter verschärft werden. Auch sind die Festlegungen teilweise nicht praxistauglich. So soll Naturschutzaufsicht durch die Kantonspolizei ausgeübt werden. Diese ist bereits jetzt überlastet, nicht praxistauglich! Wir beantragen, auf die Revision zu verzichten und bei den bestehenden Regelungen zu bleiben.

Mit freundlichen Grüssen

FDP. Die Liberalen Kanton Bern