1. Ausgangslage
Der Regierungsrat des Kantons Bern plant eine Teilrevision des PKG, die folgenden Schwerpunkte umfasst:
- Übergang von Teilkapitalisierung zur Vollkapitalisierung:
Betrifft die Bernische Pensionskasse (BPK) und die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK). - Regelung der Sanierungsbeiträge bei Unterdeckung:
Einführung klarer Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung. - Mitgabe von Rentnerinnen und Rentnern:
Möglichkeit des Transfers bei einem Wechsel der Pensionskasse. - Neuregelung der Wahl der Arbeitgebervertretung:
Anpassungen zur Förderung von Mitbestimmung und Transparenz.
2. Bewertung der Änderungen
a) Übergang zur Vollkapitalisierung
Die FDP unterstützt den Übergang zur Vollkapitalisierung. Diese Massnahme stärkt die finanzielle Eigenverantwortung der Pensionskassen und reduziert die Abhängigkeit von staatlichen Garantien. Dies entspricht unseren Grundwerten der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.
b) Regelung der Sanierungsbeiträge
Die neuen Regelungen schaffen Transparenz und Planungssicherheit. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass diese Massnahmen nicht zu einer übermässigen Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Pensionskassen führen.
c) Mitgabe von Rentnerinnen und Rentnern
Wir begrüssen die geplante Flexibilität, die durch die Mitgabe von Rentnerinnen und Rentnern bei einem Wechsel der Pensionskasse geschaffen wird. Dies fördert Wettbewerb und Dynamik im Pensionskassenmarkt.
d) Anpassungen in der Wahl der Arbeitgebervertretung
Die geplanten Änderungen sind grundsätzlich zu begrüssen. Wir befürworten die Neuregelung, dass keine Versicherten als Arbeitgebervertreter gewählt werden können, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Für eine ausgewogene Vertretung schlagen wir vor:
- 1 Mitglied des Regierungsrats,
- 2 Mitglieder des Grossen Rates,
- 2 unabhängige BVG-Fachleute.
- Die Ergänzung der Arbeitgebervertretung durch Delegierte kantonaler Wirtschaftsverbände (z. B. Arbeitgeberverband Kanton Bern, Handels- und Industrieverein Kanton Bern, Berner KMU) könnte die Perspektive der Wirtschaft stärken.
e) Anmerkung zu Artikel 39
Die vorgesehene Regelung in Art. 39 Abs. 3, die alle Versicherungsnehmer von der Aufsicht ausschliesst, ist aus Sicht der FDP kritisch zu hinterfragen. Es ist zu begrüssen, dass Interessenkonflikte vermieden werden sollen, jedoch sollten Betroffene grundsätzlich beteiligt oder in die Verantwortung genommen werden. Andere Interessensgruppen mit Konfliktpotenzial bleiben unberücksichtigt, was eine differenziertere Lösung erforderlich macht.
3. Gesamtbewertung
Die geplanten Änderungen stärken die Prinzipien der Eigenverantwortung, Transparenz und Selbstbestimmung, die der FDP.Die Liberalen besonders wichtig sind. Allerdings sollten die Details der Regelungen so ausgestaltet werden, dass die Handlungsfreiheit der Pensionskassen gewahrt bleibt und eine breite Beteiligung sichergestellt wird.
4. Fazit
- Klarstellung der Sanierungsbeiträge: Sicherstellung, dass diese nicht zu einer übermäßigen Einschränkung der Handlungsfähigkeit führen.
- Stärkung der Arbeitgebervertretung: Berücksichtigung von unabhängigen BVG-Fachleuten und wirtschaftsnahen Vertretern in der Verwaltungskommission.
- Förderung von Wettbewerb und Flexibilität: Die Mitgabe von Rentnerinnen und Rentnern sollte nicht nur ermöglicht, sondern durch einfache Verfahren unterstützt werden.
- Differenzierte Regelung in Art. 39: Eine Lösung, die Betroffene sinnvoll einbezieht, sollte erarbeitet werden, um Interessenskonflikte differenzierter zu adressieren.