Vernehmlassungen

Vernehmlassung: "Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand und Gegenvorschlag"

1. Allgemeine Stellungnahme

Die FDP.Die Liberalen Kanton Bern anerkennt die Herausforderungen im Umgang mit Grossraubtieren, insbesondere mit dem Wolf. Es besteht ein berechtigtes Interesse der betroffenen Bevölkerung, insbesondere der Landwirtschaft und der Alpwirtschaft, eine praktikable und rechtskonforme Lösung für den Umgang mit Grossraubtieren zu finden. Zudem ist dem Tierschutz ausreichend Rechnung zu tragen.  Die FDP setzt sich für eine sachliche und pragmatische Politik ein, die auf einer klaren gesetzlichen Grundlage basiert.

Grundsätzlich wäre eine nationale Regelung der Thematik zielführend, da die Gesetzgebungskompetenz zur Regulierung von Grossraubtieren beim Bund liegt. Diese nationale Lösung ist bereits auf dem Weg. Eine kantonale Verfassungsbestimmung, wie sie die Initiative fordert, ist daher aus Sicht der FDP nicht zielführend und nicht nur unnötig, sondern auch problematisch, da sie keinen zusätzlichen Handlungsspielraum schafft und eine starre, langfristige Regelung erzwingt, die zukünftige Anpassungen erschwert.

2. Stellungnahme zur Initiative

Die FDP lehnt die Verfassungsinitiative „Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!“ ab. Die Forderungen der Initiative, eine Regulierung des Wolfbestands, sind bereits weitgehend durch Bundesrecht abgedeckt, insbesondere durch die seit Dezember 2023 geltenden Bestimmungen zur Bestandsregulierung des Wolfs. Eine kantonale Verfassungsbestimmung würde keinen zusätzlichen Handlungsspielraum sowie Mehrwert schaffen und ist damit nicht stufengerecht. Gesetzliche Anpassungen auf Bundesebene können eine Verfassungsbestimmung im Kanton Bern schnell obsolet machen. Anpassungen wären dann nur mit aufwendigen Verfassungsänderungen möglich, die Flexibilität geht verloren. Eine Verankerung in der Verfassung erschwert eine pragmatische, flexible Lösung und könnte zu Doppelspurigkeiten und unnötiger Bürokratie führen.

3. Stellungnahme zum Gegenvorschlag der Finanzkommission

Innerhalb der FDP gibt es unterschiedliche Ansichten zum Gegenvorschlag. Während einige Stimmen diesen als pragmatische Lösung ansehen, um eine rechtskonforme Alternative zur Initiative zu schaffen, vertreten andere die Meinung, dass es keinen Gegenvorschlag braucht und die Initiative direkt abgelehnt werden sollte. Unsere zuständige Kommission lehnt den Gegenvorschlag deutlich ab und somit unterstützen wir, dass kein Gegenvorschlag dem Berner Stimmvolk vorgelegt werden sollte.

Unabhängig von dieser internen Diskussion hält die FDP fest:

  • Keine Verankerung in der Kantonsverfassung:
    Die FDP teilt die Einschätzung der Finanzkommission, dass eine gesetzliche Regelung im Jagd- und Wildtierschutzgesetz (JWG) ausreicht. Die Verfassung ist kein geeigneter Ort für eine Detailregelung zur Wolfsregulierung.
     
  • Handlungsspielraum des Kantons maximal ausschöpfen:
    Es ist sinnvoll, dass der Kanton Bern innerhalb der bestehenden Bundesgesetzgebung proaktiv agiert und seine Möglichkeiten zur Bestandskontrolle gezielt nutzt.
     
  • Sunset-Klausel: Falls es zu einem Gegenvorschlag kommt, unterstützt die FDP die vorgeschlagene Befristung des neuen Artikels auf acht Jahre. Damit bleibt die Regelung flexibel und kann bei veränderten Rahmenbedingungen überprüft werden. Die FDP setzt sich auch in anderen Gesetzen für solche Sunset-Klauseln ein und wird dies weiterhin tun.
     
  • Prüfung der Sterilisation: Die Idee, als Alternative zum Abschuss eine Sterilisation von Wölfen zu prüfen, ist innovativ. Es bleibt jedoch unklar, ob diese Massnahme praktikabel und kosteneffizient ist. Die FDP begrüsst daher ein Pilotprojekt zur Klärung der Umsetzbarkeit.

4. Fazit

Die FDP.Die Liberalen Kanton Bern lehnt die Initiative und den Gegenvorschlag ab.

Die FDP setzt sich für eine pragmatische, wissenschaftlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung ein, die den Handlungsspielraum des Kantons Bern optimal nutzt, ohne unnötige Bürokratie, rigide Verfassungsbestimmungen oder Doppelspurigkeiten auf kantonaler Ebene zu schaffen.