2. Positive Aspekte der Revision
- Reduktion der bürokratischen Hürden: Der Verzicht auf die theoretische und praktische Eignungsprüfung für Taxifahrer ist eine zeitgemässe Anpassung. Navigationssysteme haben Ortskenntnisse als zwingende Voraussetzung weitgehend überflüssig gemacht.
- Meldepflicht für Limousinendienste statt Bewilligungspflicht: Dies entspricht den Entwicklungen in anderen Kantonen und ermöglicht mehr Wettbewerb, insbesondere durch digitale Vermittlungsplattformen.
- Beibehaltung von Privilegien für klassische Taxis: Die Nutzung von Busspuren, Taxistandplätzen und das Anbieten von Fahrten auf Zuruf bleiben ausschliesslich der bewilligungspflichtigen Taxis vorbehalten. Dies stellt sicher, dass klassische Taxis weiterhin einen klaren Marktvorteil haben.
- Klare Zuständigkeiten: Der Vollzug bleibt weitgehend bei den Gemeinden, während die Kantonspolizei für die Kontrolle der ARV-2-Bestimmungen zuständig ist. Dies verhindert eine übermässige Zentralisierung und wahrt die bewährten Strukturen.
3. Kritische Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge
Trotz unserer grundsätzlichen Unterstützung für die Revision sehen wir einzelne Punkte, die noch optimiert werden könnten:
- Überprüfung von Art. 17 (Ergänzendes Gemeinderecht)
Artikel 17 erlaubt den Gemeinden, weitergehende Vorschriften für das Taxiwesen zu erlassen. Dies könnte jedoch dazu führen, dass der Kanton zwar bürokratische Hürden abbaut, die Gemeinden diese aber wieder einführen. Um den Grundsatz der Liberalisierung konsequent umzusetzen, sollte geprüft werden, ob Art. 17 gestrichen oder zumindest klar eingegrenzt werden kann. (Forderung evtl. mit Übergangsbestimmung der Gültigkeit von Gemeindereglemente).
- Plakettenpflicht für Limousinendienste (Art. 21)
Die Einführung einer einheitlichen kantonalen Plakette für Limousinendienste ist zwar sinnvoll für die Kontrolle. Allerdings muss sichergestellt werden, dass der administrative Aufwand für Unternehmen und Behörden minimal bleibt. Es braucht eine einfache und digitale Lösung für die Erfassung und Ausstellung dieser Plaketten. - Regelung zu ausserkantonalen Taxis (Art. 18)
Die Einschränkungen für ausserkantonale Taxis sind nachvollziehbar, um lokalen Anbietern einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Gleichzeitig darf dies nicht zu unnötigen bürokratischen Hürden für Geschäftsreisende oder touristische Fahrten führen. Die Bestimmungen sollten daher praxistauglich und verhältnismässig bleiben. - Regelung der Strafbestimmungen (Art. 23)
Es muss sichergestellt werden, dass die Ordnungsbussen für Verstösse gegen das neue Gesetz verhältnismässig sind und nicht zu einer übermässigen Belastung der Taxiunternehmen führen. Wir regen an, dass die Höhe der Bussen überprüft und mit anderen Kantonen verglichen wird. - Überprüfung der Bewilligungspflicht für Taxis
Die Bewilligungspflicht für Taxis stellt eine Marktbarriere dar, die für einen funktionierenden Wettbewerb möglicherweise nicht mehr notwendig ist. Andere Kantone, wie Basel-Landschaft, regeln den Taximarkt ohne Bewilligungspflicht und setzen stattdessen auf eine Meldepflicht mit Mindestanforderungen. Die FDP Kanton Bern regt daher an, die Bewilligungspflicht zu hinterfragen oder zumindest durch eine vereinfachte Lösung zu ersetzen.
4. Fazit
Die FDP Kanton Bern unterstützt das revidierte Taxigesetz in der vorgeschlagenen Form weitgehend. Die Differenzierung zwischen Taxis und Limousinen ist sachgerecht, die Deregulierungsschritte sind sinnvoll und der Vollzug bleibt praxistauglich. Einzelne Punkte, insbesondere die Umsetzung der Plakettenpflicht, die Sanktionen sowie die Möglichkeit einer weiteren Vereinfachung der Bewilligungspflicht, sollten noch weiter konkretisiert werden.
Wir danken dem Regierungsrat für die sorgfältige Erarbeitung der Vorlage und freuen uns auf eine zeitnahe Umsetzung.