Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG)

Die FDP.Die Liberalen Kanton Bern nimmt Stellung zur geplanten Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes (FILAG), mit der eine pauschale Abgeltung der Zentrumslasten für die Gemeinden Burgdorf und Langenthal eingeführt werden soll. Wir anerkennen die Notwendigkeit eines gerechten und effizienten Lastenausgleichs und begrüssen die Bemühungen des Regierungsrates, die finanzielle Belastung der Gemeinden mit Zentrumsfunktionen fair zu verteilen. Gleichzeitig sind wir der Ansicht, dass die vorgeschlagene Regelung optimiert werden muss, um negative Auswirkungen auf andere Gemeinden zu minimieren und Fehlanreize zu vermeiden.

1. Grundsätzliche Haltung

Die FDP.Die Liberalen Kanton Bern setzt sich für einen schlanken, transparenten und leistungsorientierten Finanzausgleich ein. Der FILAG soll primär darauf abzielen, strukturelle Lasten auszugleichen, ohne die Eigenverantwortung der Gemeinden zu untergraben. In diesem Sinne sind wir bereit, eine gezielte Unterstützung von Zentrumsgemeinden mit besonderen Lasten zu prüfen, sehen aber auch die Notwendigkeit, bestehende Mechanismen kritisch zu hinterfragen.

2. Differenzierte Betrachtung der Zentrumslasten

Die Einbeziehung von Burgdorf und Langenthal in die Pauschalabgeltung stellt aus unserer Sicht einen politisch gewollten Kompromiss dar, der sich auch in der Abstufung der Abgeltungshöhen gegenüber Bern, Biel und Thun widerspiegelt. Burgdorf und Langenthal erhalten künftig eine angemessene Abgeltung, allerdings nicht in derselben Höhe wie die grösseren Zentrumsgemeinden. Dieser Ansatz berücksichtigt die unterschiedlichen Belastungssituationen und vermeidet eine unkontrollierte Ausweitung des Kreises anspruchsberechtigter Gemeinden.

3. Auswirkungen auf den Finanzausgleich

Gemäss Vernehmlassungsvorlage führt die Neuregelung zu einer ausgewogenen Anpassung im Finanzausgleich. Insbesondere wird positiv hervorgehoben:

  • Die Anpassung der Zentrumslasten gemäss dem letzten FILAG-Bericht und die nun vorgeschlagene Revision bewirken, dass alle Gemeinden ohne Zentrumsfunktion trotz der Lastenverschiebung gemäss Art. 29b FILAG künftig Fr. 5 pro Einwohner mehr erhalten.
  • Thun profitiert erheblich mit einem Zugewinn von Fr. 54 pro Einwohner aufgrund der höheren nachgewiesenen Zentrumslasten.
  • Die Erhöhung der Anrechnung des Zentrumsnutzens in Bern auf 29% statt 25% bedeutet eine moderate, aber sachgerechte Anpassung.
  • Biel erfährt eine finanzielle Reduktion, die jedoch ausschliesslich aus der bereits erfolgten Neuberechnung der Zentrumslasten resultiert. Die aktuelle FILAG-Anpassung verschlechtert Biel nicht weiter, sondern verbessert die Situation sogar leicht.
  • Eine weitere Ausweitung der Pauschalabgeltung auf zusätzliche Gemeinden lehnen wir klar ab, um eine unkontrollierte Kostensteigerung und weitere Anspruchslogiken zu vermeiden.

4. Fazit und Forderungen

Die FDP.Die Liberalen Kanton Bern unterstützt die vorgeschlagene Revision des FILAG ausdrücklich. Die neue Regelung setzt richtige Anreize: Gemeinden, die effizient wirtschaften und Verantwortung wahrnehmen, werden nicht benachteiligt, sondern profitieren. Gleichzeitig werden Gemeinden, die es versäumen, ihre finanziellen Mittel nachhaltig und gezielt einzusetzen, entsprechend weniger unterstützt. Dieser Mechanismus trägt zur Stärkung der Eigenverantwortung bei und verhindert, dass ineffiziente Strukturen auf Kosten der Allgemeinheit erhalten bleiben.

Gleichzeitig regen wir an, die Festlegung der pauschalen Abgeltungen gemäss Artikel 15 Abs. 2 kritisch zu prüfen. Die gesetzliche Fixierung auf Frankenbeträge bietet zwar Planungssicherheit, ist aber im Falle grösserer Inflation oder langfristiger wirtschaftlicher Veränderungen nicht ohne Weiteres anpassbar. Eine Indexklausel oder eine delegierte Anpassungskompetenz des Regierungsrates könnte in solchen Fällen Flexibilität schaffen, ohne dass jedes Mal eine Gesetzesrevision nötig wäre. Dieser Punkt soll nach unserer Auffassung in der vorberatenden Kommission (FIKO) sorgfältig geprüft werden.

Konkret fordern wir:

  • Eine konsequente Umsetzung der geplanten Revision, um eine faire Verteilung der Zentrumslasten sicherzustellen.
  • Beibehaltung der definierten Abgeltungshöhen – unter gleichzeitiger Prüfung einer flexiblen Regelung für ausserordentliche Entwicklungen (z. B. Indexierung).
  • Verhinderung einer Mehrbelastung aller Gemeinden, indem die Finanzierung einer allfälligen Erweiterung der Pauschalabgeltung nicht zu Lasten des gesamten Gemeindeverbundes erfolgt.
  • Transparente Umsetzung und Monitoring der Auswirkungen, um Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und korrigieren zu können.

Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüssen

FDP. Die Liberalen Kanton Bern