FDP will Hilfe für direkt und indirekt Betroffene

Auch weiterhin sollen Personen einen Erwerbsersatz erhalten, wenn sie wegen Corona-Massnahmen ihre Tätigkeit unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen. Doch die Unterstützung soll nicht nach dem Geisskannenprinzip geschehen, findet Nationalrat Andri Silberschmidt.
 

Für die Fraktion der FDP ist klar, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie noch lange anhalten werden. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch im letzten Jahr ein funktionierendes Geschäftsmodell hatten, müssen sich nun neu erfinden. Auf der anderen Seite ist die Innovationskraft in Krisen höher als sonst, weshalb sich auch viele neuen Opportunitäten ergeben. Als Schweizer Wirtschaft ist es wichtig, dass wir insgesamt gestärkt aus dieser Krise herauskommen und dabei alle Menschen auf diesen Weg mitnehmen. Insbesondere diejenigen, welche von den staatlichen Massnahmen direkt und massgeblich betroffen sind. Nur wenn wir uns als Gesellschaft den neuen Verhältnissen anpassen, werden wir in den kommenden Jahren unseren Wohlstand erhalten können. Dies ist auch der Fokus der Politik der FDP: Wir wollen keinen Strukturerhalt betreiben, sondern die Rahmenbedingungen so setzen, dass sich Neues entwickeln kann. Dabei ist uns aber auch klar, dass dies nicht von heute auf morgen passieren kann.

Aus diesem Grund unterstützt die FDP Fraktion, dass Personen weiterhin einen Erwerbsersatz erhalten sollen, wenn sie wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 ihre Tätigkeit unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen. Es stellt sich hier die Frage, wie massgeblich definiert wird. Diese Definition wird der Bundesrat in Absprache mit der Gesundheitskommission vornehmen müssen. Wir denken zum Beispiel an einen erheblichen Umsatzeinbruch von mindestens 50%. Weiter halten wir daran fest, dass auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, insbesondere geschäftsführende Inhaberinnen und Inhaber von KMUs, Anspruch auf einen Erwerbsersatz haben sollen. Es kann nicht sein, dass die vor Jahren gewählte Rechtsform entscheidet, ob man nun einen Ersatzanspruch hat oder nicht. Insbesondere dann, wenn grosse Firmen hunderte Angestellte in Kurzarbeit schicken können, ist es ungerecht, wenn nicht sogar wettbewerbsverzerrend, wenn ein Inhabergeführtes Büro dies nicht kann, zahlen doch beide seit Jahren Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Doch auch hier ist klar, dass die Grundsatzdiskussion über die Kurzarbeit für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung nach Bewältigung der Krise geführt werden muss.

Es soll aber nur dann ein Erwerbsaussatz an Personen ausbezahlt werden, wenn die Person einen Erwerbsausfall nachweisen kann. Der Bundesrat lehnt diese Forderung ab, da er sagt, es sei nicht möglich, jeden Fall einzeln zu kontrollieren. Das ist hier aber auch nicht gefordert: Was wir wollen, ist, dass eine Person um Unterstützung ersuchen muss und diese nicht automatisch erhält. Die betroffene Person soll darlegen können, wie der Erwerbsausfall zustande gekommen ist. Eine Unterstützung nach dem Giesskannenprinzip lehnen wir ab.

Wir unterstützen zudem die Forderung, dass Arbeitgeber zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen Reserven in der beruflichen Vorsorge verwenden können. Hier geht es einzig und allein darum, dass bereits gebildete Reserven im BVG als Ersatz für die laufenden Beiträge verwendet werden dürfen. Dies hat keine negativen Auswirkungen auf die Vorsorgesituation der Angestellten, sondern sichert im Gegenteil das langfristige Bestehen der betroffenen Firma. Wieso hier die selbst ernannte neue Wirtschaftspartei SP nicht unterstützt, können wir nicht nachvollziehen. Respektive es zeigt auf, dass die ideologischen Hürden zur Entlastung von Firmen anscheinend auch in einer Krise hoch sind.

Ich schliesse zusammenfassend mit folgenden Gedanken: Es muss uns gelingen, langfristig gestärkt aus der Krise zu kommen. So, dass wir neue, innovative Firmen haben, welche die Arbeitsplätze von morgen in der Schweiz und nicht woanders schaffen. Und so, dass bestehende Firmen sich den neuen Gegebenheiten anpassen können und so robuster für zukünftige Krisen werden. Dies erreichen wir mit befristeten, zielgerichteten Unterstützungen und nicht mit der Schaffung von neuen Sozialwerken. Die FDP setzt sich vehement vor, während und nach der Krise dafür ein, dass die Menschen in der Schweiz einer sinnstiftenden Arbeit nachgehen können, welche Zukunft hat.

Dieser Text basiert auf dem Votum von Andri Silberschmidt im Nationalrat.